Kirchenvorstandswahl am Sonntag, 13. Juni 2021

Endergebis KV-Wahl vom 13.06.2021

Der Wahlvorstand hat die Wahl ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis festgestellt. (Siehe unten)
Der noch amtierende Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 16.06.2021 die übergebenen Wahlmaterialien und den Auszählungsergebnissen des Wahlvorstandes erhalten, geprüft und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Auch sind den Mitglieder des KV keine Unregelmäßigkeiten zu Ohren gekommen.
Der Kirchenvorstand dankt den Mitgliedern des Wahlvorstandes!

Der Kirchenvorstand hat daraufhin einstimmig das vorläufige Wahlergebnis als endgültiges Wahlergebnis festgestellt. beschäftigen Am Sonntag, dem 20.06.2021 ist im Gottesdienst um 10 Uhr in der Kirche am Stadtzentrum das Ergebnis der Wahl verlesen worden und in den Schaukästen ausgehängt.

Das Wahlergebnis kann beim Pfarramt I, Pfarrer Merten, bis 14 Tage eingesehen werden. Einsprüche müssen innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe am 20.06.2021 bei Kirchenvorstand schriftlich eingelegt werden. Weitere Informationen unterhalb des Endergebnisses.

Wahlberechtigte1934100%
Abgegebene Stimmen42221,82%
Gültige Stimmen41698,58%
Ungültige Stimmen61,42%
Wahlbeteiligung etc.

Gewählt wurden (Alphabetisch)

Asal, Bernhard
Becker, Wolfgang
Gawlik, Marina
Hesse, Marco
Koser, Daniela
Krause, Ines
Oestereich, Andrea
Schauwienold, Martina
Schneider, Irmtraud
Schneider, Karl Heinz
Schoppet-Fender, Ulrike
Warneke, Heinz

Nicht gewählt wurden (Alphabetisch)

Anagu, Charles
Krause, Alexandra
Steli, Katharina
Walloschek, Frank
Wolf, Reinhold

Gewählte Jugendmitglieder (Alphabetisch)

Felbinger, Lena
Terweiden, Paula


Einsprüche können innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe am 20.06.2021 beim Kirchenvorstand SCHRIFTLICH abgegeben werden. (Siehe Rechtsgrundlage nachstehend)

Rechtsgrundlage: Kirchengemeindewahlordnung
(www.kirchenrecht-ekhn.de => Nr. 11)

§ 22 Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Rechtsmittel – KGWO.

(1) Die Gewählten sind in alphabetischer Reihenfolge im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis sind zwei Wochen öffentlich auszulegen. Hierauf ist im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise hinzuweisen.
(2) Gegen das Wahlergebnis kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied binnen einer Woche nach Bekanntgabe im Gottesdienst schriftlich beim Kirchenvorstand Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur auf Mängel des Verfahrens zur Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendungen gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten gestützt werden. Auf die Einspruchsmöglichkeit ist bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hinzuweisen.
( 3 ) Der Kirchenvorstand hat Einsprüche mit seiner Stellungnahme dem Dekanatssynodalvorstand unverzüglich zur Entscheidung vorzulegen. War eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht wählbar, ist ihre oder seine Wahl für ungültig zu erklären. Bei Mängeln im Verfahren zur Aufstellung des Wahlvorschlags oder im Wahlverfahren, die für das Ergebnis der Wahl von Einfluss gewesen sein können, ist die Wahl ganz oder teilweise für ungültig zu erklären. Bei Berechnungs- oder Zählfehlern ist das Wahlergebnis neu festzustellen.
( 4 ) Die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes ist den Beteiligten schriftlich bekannt zu geben.
( 5 ) Gegen die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes ist binnen einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Entscheidung Klage beim Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht zulässig. Ein Beschwerdeverfahren findet nicht statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Beschlüsse des Kirchenvorstandes, die vor der Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gefasst worden sind, werden in ihrer Rechtswirksamkeit durch die Ungültigkeitserklärung der Wahl des gesamten Kirchenvorstandes oder einzelner seiner Mitglieder nicht berührt.