2024.02: Arbeitsgerichtsverfahren

gegen die Paulusgemeinde (2023/2024)

(Arbeitsgericht Darmstadt Az.: 2 CA 201/23)

Die Presse hat über das Verfahren der „Mobbing“ Klage der Kita Leiterin gegen die Evangelische Paulusgemeinde (Beklagte zu 1.) und Pfr. Dr. Dieter Becker (Beklagter zu 2.) umfassend und auch häufig – leider – reißerisch unwahr berichtet.

Die Paulusgemeinde hat sich an der effektheischenden Berichterstattung nicht beteiligt, um den Eskalationsbestrebungen entgegen zu stehen.

Am 24.11.2023 fand eine Güteverhandlung vor Gericht statt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, weil die Klägerin „Gerechtigkeit“ wolle.

Am 23.02.2024 fand der öffentliche Kammer-Gerichtstermin vor 3 Richterinnen (Vorsitz: Richterin Hennecke) bei zahlreicher Zuschauerzahl und Pressevertretern statt.

Zunächst:
Es gab – entgegen der Darstellung aus dem Rüsselsheimer Echo vom 27.02.2024 (siehe Link unten) – nur EINE KLAGE mit ZWEI BEKLAGTEN.
Die Widerklage des Beklagten zu 2. gegen die Klägerin wird abgetrennt und gesondert OHNE die Beklagte zu 1. (Paulusgemeinde) unter neuem Aktenzeichen verhandelt.

Inhalte:
In der ausführlichen und ca. 2 Stunden dauernden Gerichtssitzung wurde die Fülle der einzelnen Vorwürfe der Klägerin detailliert aufgearbeitet.

Das Arbeitsgericht Darmstadt hat ein Urteil gefällt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten werden der Klägerin auferlegt.
3. Eine Berufung wird gesondert nicht zugelassen.

Das schriftliche Urteil wird noch erstellt und geht den Parteien des Verfahrens zu.
Ob seitens der Klägerin eine nicht gesonderte Berufung beim Landesarbeitsgericht in Frankfurt eingelegt wird, wird sich zeigen.

Verweise / LINKS / Presse

Pressemitteilung der Paulusgemeinde vom 27.02.2024

Beitrag im Rüsselsheimer Echo vom 27.02.2024

Beitrag der Frankfurter Rundschau vom 28.02.2024

Rechtsanwalt Albrecht (Rechtlicher Vertreter der Paulusgemeinde)