- Die Hinweise des RKI zu notwendigen Hygienemaßnahmen hängen, liegen aus.
- Alle körperlichen Kontakte und zu große Nähe, insbesondere beim Begrüßen und Verabschieden, sind zu vermeiden.
- Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist empfohlen.
- Auf ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 m ist bei der Einnahme von Sitzplätzen zu achten, sofern die Personen nicht im selben Haushalt wohnen.
- Keine direkte Übergabe (Hand zu Hand) von „Dingen“ wie Papieren, Gesangbücher oder auch Abendmahl.
- Abendmahl kann nun unter spezifischen Bedingungen durchgeführt werden. Dazu werden für jede Kirche bzw. für jedes Abendmahl eigene Schutzregeln und -verfahren ausgearbeitet und mitgeteilt.
Generelle Vorgaben bzw. Empfehlungen der Landeskirche
- Hinreichende Möglichkeiten der Desinfektion.
- Emporen: Bänke an den Außenwänden können mit 1,5 Meter Abstand auch zur Brüstung besetzt werden.
- Keine Gesang bzw. Lieder der Gemeinde oder Ausgabe von Gesangbüchern, keine Chorauftritte.
- Abstand zum Pfarrer von 4 Meter beim Gottesdienst im Altarbereich (Ausnahme Abendmahl)